Mit der Fachkursförderung können Beschäftigte, Unternehmer, Existenzgründer, Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger in den Beruf, deren Beschäftigungs- oder Wohnort in Baden-Württemberg liegt, gefördert werden. Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.