In den letzten Jahren wurden vielfältige Initiativen des Bundes von Planerinnen und Planern genutzt, um im Neu-oder Altbau erhöhte energetische Standards umzusetzen. Bei einer unzureichenden Bestandsaufnahme (status-quo) können sowohl aus energetischer als auch aus feuchteschutztechnischer Sicht Schäden auftreten. Ferner können diese fehlerhaften Energieberatungen auch zu Vermögensschäden führen; bei mangelhaften bau- oder anlagentechnischen Lösungen können aber auch „handfesten Bauschäden“ auftreten.
Es werden die im öffentlich-rechtlichen Nachweis zu verwendenden standarisierten Rechenrandbedingungen beleuchtet und alternative Vorgehensweisen zur sachgerechteren energetischen Bewertung von Bestandsgebäuden dargestellt. Ziel einer Energieberatung ist es, die energetische Effizienz nicht auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit zu verbessern.
Auch bei energetischen Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäuzde (BEG) ist beabsichtigt und gefordert, auf feuchteschutztechnische Aspekte zu achten. Dies gilt sowohl bei Fensteraustausch, nachträglicher Dachdämmung, aber auch bei der Umsetzung von Innendämmungen. Nichtzuletzt werden die Wechselwirkungen zwischen dem Dämmstandard des Gebäudes, dem Innenklima und dem hieraus resultierenden Lüftungskonzept ingenieurmäßig dargestellt.
Inhalte
Grundlegendes zu möglichen Schäden infolge Energieberatungen
häufige Fehler in wärmeschutztechnischen Nachweisen
BEG-Nachweise beim Bauen im Bestand
Bauschäden aufgrund mangelhafter Planung und Ausführung:
Problemstellungen in Anschlusspunkten
Schäden aufgrund fehlender Luftdichtheit
Schäden aufgrund mangelnden Lüftungs- und Heizverhaltens
Fördermöglichkeiten
FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN:
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 5 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.