Auf Grund starker Wohnungsnachfrage einerseits und der Möglichkeit eines ressourcensparenden Umgangs mit Baustoffen und Materialien durch die Vermeidung von Überbauung und Versiegelung von Bodenflächen andererseits stellt der nachträgliche Dachgeschossausbau und die Reaktivierung bestehender Dachgeschosse eine sinnvolle Alternative zum Neubau dar.
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht für Ausbau und Erweiterungen eine geänderte Nachweisart vor. Die hieraus resultierenden Konsequenzen werden anschaulich an Beispielen erläutert. Aber auch die wärmeschutztechnische Ertüchtigung von Bestandsdächern bereits beheizter Dachgeschosse kann in Abhängigkeit vom vorhandenen Dämmstandard eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sein.
Mit dem nachträglichen Einbau von Dämmmaßnahmen ändern sich im Einzelfall die feuchteschutztechnischen Verhältnisse in den Schichtenfolgen des Daches. Auf Basis der Neufassung der DIN 4108-3 werden auf die Konkretisierungen der nachweisfreien Konstruktion, dem detaillierten Glaserverfahren und instationären Nachweismethoden behandelt und an konkreten Fachbeispielen erläutert.
Inhalte
wärme- und feuchteschutztechnische Nachweise von Dächern
energetische Ertüchtigungsmaßnahmen im Lichte öffentlich-rechtlicher Vorgaben des GEGs
Mindestwärmeschutz und Schutz vor Überhitzung nach DIN 4108-2
Dämmstoffeinbau von außen oder von innen: Welche Folgen und Risiken ergeben sich für die Funktionstauglichkeit?
belüftetes oder nicht belüftetes Dach?
Inhalte der neuen DIN 4108-3 : 03-2024
nachweisfreie Konstruktionen
Glaser-Nachweisverfahren
Nachweis auf Basis der DIN EN 15026
Empfehlungen
Fördermöglichkeiten
FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN:
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang vo 4 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.