Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest gilt aufgrund einer Änderung der rechtlichen Vorgaben nur noch für einen Zeitraum von sechs Jahren. Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern.
Aktuelle Regelungen: REACH-Verordnung, Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest"
Verwendungsbeschränkungen
Technische und organisatorische Maßnahmen, Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustelleneinrichtung, Aufgaben der sachkundigen Person,
Gefährdungsbeurteilung / Anzeige der Arbeiten / Betriebsanweisung und Unterweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung - Auswahl und Anwendung
BITTE SENDEN SIE UNS VOR SEMINARBEGINN DEN BESTEHENDEN SACHKUNDENACHWEIS ALS KOPIE ZU
Teilnahmevoraussetzungen:
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind notwendig.
Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 4, die ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten wollen.
Gültiges Ausweisdokument in deutscher Sprache (z.B. Personalausweis) bei Seminarbeginn vorweisen!