Jeder Eingriff in den Straßenraum oder den Bereich des Gehweges durch Bautätigkeiten erfordert eine verkehrsbehördliche Anordnung. Der Verantwortliche muss namentlich in der verkehrsrechtlichen Anordnung genannt sein.
Der Teilnehmer erhält als Verantwortlicher für sicheres Arbeiten an Straßen die Fachkenntnis nach MVAS 99, ZTV-SA 97 und RSA 21.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Verkehrssicherungspflicht und Haftung
Begriffsbestimmungen nach RSA 21, ZTV-SA 97 und ASR A5.2
Verkehrsrechtliche Anordnung
Planung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen
Instrumente der Baustellenabsicherung (Absperrgeräte)
Sicherung von Aufgrabungen
Einsatz von Lichtsignalanlagen
Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer (innerörtlich, außerörtlich)
Persönliche Schutzausrüstung
Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten
Praxisbeispiele
Änderungen der alten RSA 95 zur neuen RSA 21
Diese Schulung wird auch als Inhouseveranstaltung angeboten.
Terminvereinbarung auf Anfrage im KOMZET BAU BÜHL, Tel. 07223 9339-23
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung für die Teilnahme!