Das EEG 2023 und die EEG Novelle 2024 (Solargesetzpaket 1) ab Januar 2024 geben den Rahmen für den Einsatz von PV in den kommenden Jahren. Darüber hinaus brachte das neue Gebäudeenergiegesetz Veränderung für die Einbindung von Photovoltaik (PV) im Einfamilien (EFH)- und kleineren Mehrfamilienhäusern (MFH) mit sich. Unser erfahrener Referent Michael Vogtmann spannt in diesem Fachseminar den Bogen von den Neuerungen der Vergütungssätze im neuen EEG 2023 über die Fragen zu Weiternutzung von Ü20-Anlagen, den Änderungen beim Mieterstrom bis zur Einbindung von Photovoltaik (PV) in Effizienzhäusern und der Anrechnung im GEG. Anhand von Beispielen zeigt er, wie PV zur Erreichung des EH 55 Effizienzhausniveaus und bei Energieeffizienzsanierungen intelligent geplant und angerechnet werden kann. Besonderes Augenmerk wird auf die umfassende PV-gestützte Sektorenkopplung im Einfamilienhaus gelegt: "Strom, Wärme, Warmwasser, Klima und Mobilität aus einem Guss" sozusagen.
Inhalte
PHOTOVOLTAIK IM EEG UND IM GEG
Einordnung des EEG 2023 und der EEG Novelle 2024 (Solargesetzpaket 1)
Wesentliche Änderungen für die Gebäude-PV
Ausbaupfade und Ausschreibungen
Verbesserung des Mieterstrom, v.a. durch die neue "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung"
Lösungen für Ü20-Anlagen
PV im neuen GEG
Wie wird der PV-Strom im GEG angerechnet? Art, Höhe, Resultat
Praxisbeispiele (Anrechnung von 3 kWp im EFH, 100 kWp im Bürogebäude)
KfW EH 55 Pflicht ab 2024
POWER-TO-HEAT / SEKTORENKOPPLUNG IM EFH
Kombination von PV und Speicher
PV und Elektromobilität
PV und Wärmepumpe
PV ohne Finanzamt ab 2023 - wie geht das ganz einfach?
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 9 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.