Fehlerhafte Leistungsbeschreibungen führen zu kostspieligen Streitigkeiten, insbesondere über Nachträge und sonstige Abrechnungen, durch VOB-konforme Leistungsbeschreibungen können diese vermieden werden. Die VOB/C bietet Lösungen zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Bau-Solls, für die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Leistungsbeschreibung, wie ausgeführte Bauleistungen abgerechnet werden oder welche Kriterien eine erbrachte Bauleistung erfüllen muss, um frei von Mängeln zu sein.
In diesem Seminar wird Ihnen in übersichtlicher und leicht verständlicher Form das Bauvertragsrecht der VOB/C mit den Besonderheiten ihrer einzelnen DIN-Normen (ATV) anhand von Fallbeispielen aus der Praxis vermittelt. Auftraggeber erhalten Hinweise zur korrekten Ausschreibung von Bauleistungen und vermeiden dadurch Fehler und damit Nachträge. Auftragnehmer haben durch korrekte LV´s eine sichere Kalkulationsbasis und die Grundlage, um berechtigte Nachtragsforderungen durchzusetzen.
Dieses Seminar ist Bestandteil der Sachverständigen-Lehrgänge SV Zimmerhandwerk und SV Stuckateur- und Trockenbau-Handwerk.
Inhalte
Allgemeines zur VOB/C
Vorgaben der VOB/C für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
Vertragliches Bausoll und Leistungsumfang
Vorgaben der VOB/C für die Abrechnung
Mängelfreies Bauen durch VOB/C-konforme Ausführung
Prüf- und Bedenkenhinweispflichten des Auftragnehmers
Planungsaufgaben nach der VOB/C
Weitere Pflichten und Obliegenheiten aus der VOB/C
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur anerkannt.
Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Führungskräfte am Bau, Bauleiter, Meister, Unternehmer, Bauträger, Projektsteuerer, Generalunternehmer, Landes- und Kommunalbauämter und private und öffentliche Auftraggeber
Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Führungskräfte am Bau, Bauleiter, Meister, Unternehmer, Bauträger, Projektsteuerer, Generalunternehmer, Landes- und Kommunalbauämter und private und öffentliche Auftraggeber