Die Seminarteilnehmer lernen die wichtigsten Aufmaß- und Abrechnungsregeln des Holzbaus kennen, um eine zeitgerechte und prüffähige Abrechnung für den notwendigen Leistungsnachweis erstellen zu können. Damit schaffen sie eine Grundlage für eine zeitnahe Vergütung. Zudem erwerben die Teilnehmer Kenntnisse über professionelle Aufmaßerstellung und erfolgreiche Abrechnung nach VOB/C.
Sie erhalten Hinweise aus der Praxis – speziell ausgerichtet auf den Holzbau -, wie sie fachlich, technisch und juristisch eindeutige und prüffähige Nachweise erstellen und damit den unternehmerischen Anspruch leichter durchsetzen können.
Im speziellen Rechtspart erhalten Sie umfassende Informationen zum Nachtragsmanagement, zur Prüf- und Hinweispflicht und zur Vermeidung von Bieterfehlern bei der öffentlichen Vergabe.
Im Seminar werden Sie über verschiedene Aufmaßsysteme informiert.
Inhalte
1. VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN - ABRECHNUNGSREGELN GEMÄSS DEN ATV DER VOB
Referent: Dipl.-Ing. Architekt BDA a.o. Johannes Nolte
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ATV:
Entstehung und Fortschreitung
Systematik und Aufbau
Bedeutung im Bauvertrag
DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten
VOB im Bild, praktische Beispiele, Austausch und Diskussion
2. DIE BANALSTEN ZU BEACHTENDEN GRUNDSÄTZE IM BAURECHT
Referent: RA Peter Metzger
Nachtragsmanagement
Selten wird ein Bauvorhaben so umgesetzt, wie es ursprünglich geplant war. Technische Änderungen und die Ausführungen von zusätzlichen Leistungen führen oftmals zu Mehrkosten.
Solche Mehrkosten sind nur durchsetzbar, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen Nachtrag vorliegen. Sie lernen Nachträge richtig zu ermitteln und zu begründen. Der rechtssichere und professionelle Umgang mit Nachträgen verhindert Streitigkeiten und spart Zeit und Geld. „Wer schreibt der bleibt!“
Wir geben Ihnen das „Rüstzeug“ für ein erfolgreiches Nachtragsmanagement an die Hand.
Nachträge durchsetzen
Nachtragssachverhalte des § 2 VOB/B erkennen
Mehr- oder Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
Wegfall einzelner Positionen (§ 2 Abs. 4 VOB/B)
Leistungsänderungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
Zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
Erhebliche Abweichungen beim Pauschalpreisvertrag (§ 2 Abs. 7 VOB/B)
Leistungen ohne Auftrag (§ 2 Abs. 8 VOB/B)
Verlangen von Zeichnungen, Berechnungen usw. (§ 2 Abs. 9 VOB/B)
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 VOB/B)
Bedenken und Behinderung richtig anzeigen
Behinderung richtig anzeigen
Die Prüf- und Hinweispflicht eines Bauhandwerkers wird oftmals unterschätzt. Sie lernen wann, wie und warum Sie Bedenken korrekt anzeigen.
Verzögerungen im Bauablauf können für Betriebe teuer werden – auch wenn sie daran keine Schuld tragen. Mit einer Baubehinderungsanzeige können Sie sich rechtzeitig absichern.
Grundlegende Fehler von Bietern bei Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 9 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur anerkannt.
Dipl.-Ing. Johannes Nolte, Präsident Landesbaudirektion Bayern, Peter Metzger, Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Vergaberecht, Klaus Kaiser, Gottlieb Nestle GmbH
Dipl.-Ing. Johannes Nolte, Präsident Landesbaudirektion Bayern, Peter Metzger, Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Vergaberecht, Klaus Kaiser, Gottlieb Nestle GmbH