Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: "Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!" Die Praxis zeigt immer wieder, dass Baumaßnahmen nicht regelgerecht ausgeschrieben, aufgemessen, dadurch nicht richtig abgerechnet und in der Folge unpassend vergütet werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass das gemeinsame Aufmaß nicht beachtet wird. Anders ausgedrückt: Leistungen werden den falschen Positionen sowie den falschen Vergütungsparagraphen zugeordnet. Diese Vorgehensweise, auch wenn sie vermeintlich einfach zu sein scheint, hat erhebliche monetäre Konsequenzen für die Vertragspartner. Auf der einen Seite gehen dem Unternehmer berechtigte Forderungen verloren und auf der anderen Seite bezahlt der Bauherr zu viel. Das Seminar soll bestehende Kenntnisse verfestigen und baubetriebliche Kenntnisse erweitern. Ziel soll es weiterhin sein, nachvollziehbare und prüffähige Abrechnungsunterlagen erstellen zu können, die die Prüfung der Rechnungen erleichtern. In diesem Seminar erhalten Planer, Bauherren und Unternehmer wichtige Informationen, Tipps und Kniffe für eine prüffähige Abrechnung. Das stellt sicher, dass öffentliche, private und Firmengelder nicht "verschleudert" und Leistungen zielorientiert vergütet werden.
Inhalte
1. Beispiele aus der Praxis für die Praxis
Oder, wie können die Vertragspartner Unsinn wirksam vereinbaren?!
2. Grundlagen der Bauabrechnung
§ 4 VOB/A Vertragsarten (Einheitspreis-, Pauschal-, und Stundenlohnvertrag)
§ 1 VOB/B Mengen-Soll-Ist
§ 14 VOB/B Prüfbare und übersichtliche Abrechnung: Gemeinsames Aufmaß! Was ist das?
§ 16 VOB/B Fakturierung, Vorbehaltserklärung und deren Begründung: Zahlungsbegründende Unterlagen! Welche sind das?
ATV DIN 18299 ff. VOB/C Abschnitt 5 Abrechnung: Abrechnungsbestimmungen/Aufmaßregeln nach der VOB im Bild 2019
3. Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Regieleistungen für "Unbestimmbares"
Regieleistungen für "Bestimmbares"
4. Aufmaß in Verbindung mit Vergütung
§ 2 VOB/B Abs. 3 ff. Vergütungs-Soll-Ist
5. Abrechnung von Leistungen, die nicht zur Ausführung gekommen sind
Infolge einer Fehleinschätzung von Mengen; den sog. Nullpositionen
Infolge des Eingriffs in den Vertrag durch den Auftraggeber
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur anerkannt.