Wichtige Informationen für Auszubildende für die überbetriebliche Ausbildung im Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft

Eine reibungslose, erfolgreiche Durchführung des Ausbildungs- bzw. Internatsbetriebes erfordert Disziplin, Ordnung und Rücksichtnahme. Die im folgenden Text beschriebenen Punkte sind durch Sie zu beachten.

Teilnahmepflicht


  • Nach § 9 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem Ausbildungsvertrag besteht die Pflicht zur Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung.

Ausbildungsvergütung


  • Die Ausbildungsvergütung wird während der ÜBA weiterbezahlt. Das KOMZET BAU meldet dem Betrieb jeden Fehltag.

Fehltage / Kosten


  • Die Kosten werden durch den ausbildenden Arbeitgeber getragen. Für unentschuldigte Fehltage stellt das KOMZET BAU BÜHL dem ausbildenden Betrieb die Bereitstellungskosten für Ausbildungs- und Internatsplatz in Höhe der Erstattungsätze gemäß der geltenden tariflichen Vereinbarung in Rechnung.
  • Als entschuldigt gelten nur Fehlzeiten, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
  • Während der überbetrieblichen Ausbildung kann kein Urlaub genommen werden.

Fahrtkosten


  • Die Fahrtkosten zur ÜBA werden nach den tariflichen Bestimmungen durch das ABZ bargeldlos erstattet, wenn spätestens zu Beginn der letzten Lehrgangswoche vorliegen:
    • Ausbildungsnachweis der SOKA BAU
    • die Bankverbindung des Auszubildenden
    • die Fahrkarten bzw. Fahrpreisauskünfte
      (günstigster Tarif öffentlicher Verkehrsmittel)
  • Auszubildende extern (tägliche Heimfahrt) haben eine Zeitkarte vorzulegen
    • Einzugsgebiet RVF – bwMonatAusbildung
    • Einzugsgebiet KVV – Zeitkarte Schüler / Azubi
    • Einzugsgebiet TGO – Schülermonatskarte + Übergangskarte (bwMonatAusbildung)
  • Auszubildende intern (Internatsteilnehmende) werden je Woche, je eine Hin- und Rückfahrt mit dem ermäßigten Preis der Bahncard 50 erstattet. Die Bahncard 50 wird nur bei Vorlage der Originalkarte ersetzt.
  • Auszubildende, die mit einem PKW anreisen, können die entsprechenden Fahrpreisauskünfte abgeben.

Öffnungszeiten


Ausbildungszeiten:

Mo. – Do.
Fr.

7.30 – 16.25 Uhr
7.30 – 14.25 Uhr

Das Internat ist am Wochenende geschlossen.

Werkstatt- und Internatsordnung


  • Für das KOMZET BAU gilt die dort bekannt gemachte und aushängende Haus- und Werkstattordnung. Bei schweren Verstößen gegen die Haus- bzw. Werkstattordnung ist der sofortige Ausschluss möglich.
  • Für den Zustand seines zugewiesenen Arbeits- bzw. Internatsplatzes sind die Teilnehmer verantwortlich.
  • Alle festgestellten Beschädigungen werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt.
  • Zum Lehrgang sind mitzubringen: Berufsbezogenes Werkzeug, Schreibzeug, Berichtsheft, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Krankenversicherungskarte, 2 Vorhängeschlösser

Parken


  • Kfz – Benutzern ist das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
  • Für Schäden an Kraftfahrzeugen übernimmt das Berufsförderungswerk keine Haftung.

Internat


  • Bei Heimfahrten von minderjährigen Jugendlichen, die im Internat untergebracht sind, unter der Woche, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Bei einer Internatsunterbringung sind Waschzeug, Handtücher mitzubringen.

Bewertungsbögen


  • Der Ausbildungsbetrieb erhält nach jedem Lehrgang für den Auszubildenden einen Bewertungsbogen mit den Beurteilungen seiner Leistungen.
  • Der Bewertungsbogen ist als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung aufzubewahren.

Kontakt / Anschrift


KOMZET BAU BÜHL
Siemensstraße 4
77815 Bühl

Tel: 07223-9339-0
E-Mail: buehl@bfw-suedbaden.de