Wichtige Informationen für Auszubildende für die überbetriebliche Ausbildung im Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft
Eine reibungslose, erfolgreiche Durchführung des Ausbildungs- bzw. Internatsbetriebes erfordert Disziplin, Ordnung und Rücksichtnahme. Die im folgenden Text beschriebenen Punkte sind durch Sie zu beachten.
Teilnahmepflicht
- Nach § 9 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem Ausbildungsvertrag besteht die Pflicht zur Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung.
Ausbildungsvergütung
- Die Ausbildungsvergütung wird während der ÜBA weiterbezahlt. Das KOMZET BAU meldet dem Betrieb jeden Fehltag.
Fehltage / Kosten
- Die Kosten werden durch den ausbildenden Arbeitgeber getragen. Für unentschuldigte Fehltage stellt das KOMZET BAU BÜHL dem ausbildenden Betrieb die Bereitstellungskosten für Ausbildungs- und Internatsplatz in Höhe der Erstattungsätze gemäß der geltenden tariflichen Vereinbarung in Rechnung.
- Als entschuldigt gelten nur Fehlzeiten, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
- Während der überbetrieblichen Ausbildung kann kein Urlaub genommen werden.
Fahrtkosten
- Die Fahrtkosten zur ÜBA werden nach den tariflichen Bestimmungen durch das ABZ bargeldlos erstattet, wenn spätestens zu Beginn der letzten Lehrgangswoche vorliegen:
- Ausbildungsnachweis der SOKA BAU
- die Bankverbindung des Auszubildenden
- die Fahrkarten bzw. Fahrpreisauskünfte
(günstigster Tarif öffentlicher Verkehrsmittel)
- Auszubildende extern (tägliche Heimfahrt) haben eine Zeitkarte vorzulegen
- Einzugsgebiet RVF – bwMonatAusbildung
- Einzugsgebiet KVV – Zeitkarte Schüler / Azubi
- Einzugsgebiet TGO – Schülermonatskarte + Übergangskarte (bwMonatAusbildung)
- Auszubildende intern (Internatsteilnehmende) werden je Woche, je eine Hin- und Rückfahrt mit dem ermäßigten Preis der Bahncard 50 erstattet. Die Bahncard 50 wird nur bei Vorlage der Originalkarte ersetzt.
- Auszubildende, die mit einem PKW anreisen, können die entsprechenden Fahrpreisauskünfte abgeben.
Öffnungszeiten
Ausbildungszeiten:
Mo. – Do.
Fr.
7.30 – 16.25 Uhr
7.30 – 14.25 Uhr
Das Internat ist am Wochenende geschlossen.
Werkstatt- und Internatsordnung
- Für das KOMZET BAU gilt die dort bekannt gemachte und aushängende Haus- und Werkstattordnung. Bei schweren Verstößen gegen die Haus- bzw. Werkstattordnung ist der sofortige Ausschluss möglich.
- Für den Zustand seines zugewiesenen Arbeits- bzw. Internatsplatzes sind die Teilnehmer verantwortlich.
- Alle festgestellten Beschädigungen werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt.
- Zum Lehrgang sind mitzubringen: Berufsbezogenes Werkzeug, Schreibzeug, Berichtsheft, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Krankenversicherungskarte, 2 Vorhängeschlösser
Parken
- Kfz – Benutzern ist das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
- Für Schäden an Kraftfahrzeugen übernimmt das Berufsförderungswerk keine Haftung.
Internat
- Bei Heimfahrten von minderjährigen Jugendlichen, die im Internat untergebracht sind, unter der Woche, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Bei einer Internatsunterbringung sind Waschzeug, Handtücher mitzubringen.
Bewertungsbögen
- Der Ausbildungsbetrieb erhält nach jedem Lehrgang für den Auszubildenden einen Bewertungsbogen mit den Beurteilungen seiner Leistungen.
- Der Bewertungsbogen ist als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung aufzubewahren.
Kontakt / Anschrift
KOMZET BAU BÜHL
Siemensstraße 4
77815 Bühl
Tel: 07223-9339-0
E-Mail: buehl@bfw-suedbaden.de