Neuer Studiengang BauingenieurPlus

Das Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH und die Hochschule Karlsruhe bieten für künftige Bauingenieure:innen einen praxisorientierten Verbundstudiengang an.

Welche kooperativen Studiengänge werden angeboten und was versteht man darunter?


Der BauingenieurPLUS ist ein kooperativer Studiengang, der das Bachelor-Studium im Bauingenieurwesen mit der praktischen gewerblich-technische Ausbildung in einem Bauberuf kombiniert.

Was sind die Ziele des Studium BauingenieurPLUS?


Die Teilnehmer sollen praxisnah zu fachkundigen Bauingenieuren ausgebildet werden. Durch die enge Verzahnung von akademischem Studium und gewerblicher Ausbildung sollen die Teilnehmer in kürzester Zeit an die Arbeit als Ingenieur in einer Baufirma herangeführt und qualifiziert werden.

Welcher Ausbildungsberuf kann mit dem Studium kombiniert werden?


  • Beton-u n dStahlbetonbauer:in
  • Maurer:in
  • Straßenbauer:in
  • Stuckateur:in
  • Zimmerer:in

Vorteile


  • ein Stu­di­um in Bau­be­reich bietet tol­le Per­spek­ti­ven
  • Bauingenieure werden dringend in der Wirtschaft gebraucht
  • Bau­in­ge­nieu­re ent­wi­ckeln kom­ple­xe Plä­ne für den Neu­bau oder die Wei­ter­ver­wen­dung von Ge­bäu­den
  • Sie über­neh­men Auf­ga­ben in der Pro­jekt­ent­wick­lung, der Fi­nan­zie­rung und im Fa­ci­li­ty Ma­nage­ment

Welche Schritte müssen vor Ausbildungsbeginn getätigt werden?


  1. Zunächst wird ein klassischer Ausbildungsvertrag (Kammerformular) geschlossen. Die Eintragungen entsprechen denen der regulären Ausbildungsverhältnisse, allerdings mit 43 Monaten und dem Vermerk “BauingenieurPLUS”.
  2. Diesen Vertrag schicken Sie in Kopie in gewohnter Weise zur SOKA-Bau, damit Sie die Erstattungen beziehen können. Sie erhalten die Arbeitnehmernummer der SOKA-Bau für den Teilnehmer, die Sie an das KOMZET BAU BÜHL weiterleiten.
  3. Parallel dazu benötigen Sie den Rahmenvertrag zum Ausbildungsvertrag, den Sie mit dem Studenten/in – Azubi unterschreiben. Dies ist notwendig, weil darin unter anderem die Freistellung für die Studienzeiten geregelt ist. Ebenso sind neben den Ausbildungsvergütungen (gestreckt auf die verlängerte Lehrzeit) auch der Urlaubsanspruch und weitere Absprachen festgelegt.

    Alle Unterlagen müssen an das
    Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH
    KOMZET BAU BÜHL, Siemensstraße 4, 77815 Bühl
    geschickt werden.
  4. Für die Einschreibung an der Hochschule müssen Sie sich in 2 Schritten unter den folgenden Links bewerben:
    • Registrieren Sie sich bei hochschulstart.de.
    • Registrieren Sie sich hier am Hochschule Karlsruhe-Portal. (Bewerbungsfrist ist immer der 15. Januar)
  5. Der Bewerber / die Bewerberin erhält die Zusage der Hochschule über die Zulassung i.d.R. innerhalb von 1 Woche nach Ende der Bewerbungsfrist.
  6. Die Zulassung wird auf Basis eines Punktesystems erteilt. Hierfür werden neben der Abschlussnote noch weitere Faktoren herangezogen.
  7. Der Bewerber muss KEIN Vorpraktikum machen.
  8. Die gewerbliche Ausbildung kann dann zum 01. August starten. Die Einladungen zur überbetrieblichen Ausbildung kommen vom KOMZET BAU BÜHL.


Zeitstrahl: Beispiel Bewerbungsablauf

Welche Unterlagen müssen für die Bewerbung beim KOMZET BAU BÜHL eingereicht werden?


Bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 20. Juli, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages (Kammer)
  • Kopie des Rahmenvertrags zum StudiumPLUS
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis o.ä.)
  • Lebenslauf

Zwischen Oktober und 15. Januar läuft die Bewerbungsfrist an der Hochschule Karlsruhe:

  • Eine Kopie des Antrages auf Zulassung zum Studium an der Hochschule ist beim KOMZET BAU BÜHL einzureichen.

Welche Vergütung erhält der / die Auszubildende?


Der/die Auszubildende bekommt mindestens die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende. Allerdings kann diese um die Studienzeiten an der Hochschule Karlsruhe gekürzt werden. Die Beispielrechnung finden Sie im Rahmenvertrag zum Berufsausbildungsvertrag. Dies ist die Mindestvergütung. Höhere Vergütungen kann der Betrieb individuell vereinbaren. Eine darüber hinaus gehende Vergütung wertschätzt die Besonderheit dieser Ausbildung / des Studiums zur Führungskraft im Unternehmen und fördert die Motivation in diesem attraktiven neuen Bildungsweg.

Welche Erstattung erhält der Ausbildungsbetrieb von der Soka-Bau?


Die Erstattung der Ausbildungsvergütung laut Zusatzverordnung Seite 3 § 4 (2) für das:

  1. Ausbildungsjahr 7 Monate
  2. Ausbildungsjahr 5 Monate
  3. Ausbildungsjahr 1 Monat

Die Rückerstattungsbeträge / Ausbildungsvergütungen finden sich aktuell unter:
https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/ausbildungsverguetung

Zusätzlich werden 20 % der Brutto-Ausbildungsvergütung als Ausgleich für die Sozialaufwendungen erstattet.

Welche Vergütung erhält der / die Auszubildende?


Wie berechnet sich der Urlaub für die Auszubildenden? Die im Rahmenvertrag ermittelte Mindes Urlaubszeit orientiert sich ausschließlich an den betrieblichen Zeiten (keine Studienzeiten). Im Rahmenvertrag zum Berufsausbildungsvertrag finden Sie eine Musterberechnung.

Was kommt, wenn der Ausbildungsvertrag beendet ist?


Entsprechend der gesetzlichen Regelung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung.
Im Rahmenvertrag zum Berufsbildungsvertrag, der zu Beginn geschlossen wurde, werden die Bedingungen, Vergütungen geregelt.

Ansprechpartner


Inhaltliche Fragen zum Studiengang Bauingenieurwesen beantwortet
Prof. Dr.-Ing. Eric Brehm: eric.brehm@h-ka.de

Sekretariat
Rafaela Weiler
Tel.: +49 (0)721 925-2644
bauingenieurwesen.ab@h-ka.de

Fragen zum StudiumPLUS beantwortet
Center of Competence
Ansprechpartnerin für das StudiumPLUS und Unternehmenskooperationen
Julia Hähnel-Budnik
Tel.: +49 (0)721 925-2510
Julia.Haehnel-Budnik@h-ka.de

Fragen zur Immatrikulation beantwortet
Studierendenbüro
Leitung: Claus-Dieter Harlacher
Tel.: +49 (0)721 925-1070
claus_dieter.harlacher@h-ka.de

Fragen zur überbetrieblichen Ausbildung
Norbert Kuri
Tel.: +49 (0)7223 9339-48
kuri@bfw-suedbaden.de

Frank Hassler
Tel.: +49 (0)7223 9339-20
hassler@bfw-suedbaden.de