Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die Sachkundige gemäß TRGS 519 beschäftigen. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse für Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs an schwachgebundenen Asbestprodukten. Der Lehrgang schließt mit der schriftlichen Prüfung gemäß TRGS 519 Anlage 4C
Inhalte
Für den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie bei (Zwischen-) Lagerung und Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Die TRGS 519 fordert einen sachkundigen Aufsichtsführenden, der während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein muss.
Verwendung und Eigenschaften von Asbest
Vorschriften und Regelungen
Personelle Anforderungen
Vorbereitende Maßnahmen: Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplan / Betriebsanweisung und Unterweisung / arbeitsmedizinische Vorsorge / Mitteilung der Arbeiten
Baustelleneinrichtung / Arbeitsgeräte / PSA
Abbrucharbeiten an Asbestzementprodukten / Instandhaltungsarbeiten
Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten