Wie in der DGUV Vorschrift A1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen die Führer und Bediener von Baumaschinen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen.
Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Inhalte
Jährliche Unterweisung: ArbSchG/ BetrSichV
Rechtliche Grundlagen: DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift
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